Wahlarzt
Jeder hat das Recht auf den Arzt seines Vertrauens! Und das muss kein Kassenarzt sein. Dies gilt sowohl für die Auswahl des Hausarztes als auch für den Fall einer Überweisung zu einem Facharzt. Oft besteht aber Unklarheit über die Form der Inanspruchnahme, Kosten, Rückvergütung usw...
Der Bevölkerung unseres Landes und damit auch Ihnen steht das
Recht
zu, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Dies gilt
sowohl dann, wenn Sie selbst den betreffenden Arzt aussuchen als auch
für den Fall einer Überweisung zu einem Spezialisten.
Anspruch auf Rückvergütung
Der Wahlarzt steht zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer
Krankenversicherung. Für die vom Wahlarzt erbrachten Leistungen haben
Sie derzeit aber einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach
Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist Ihnen Ihre
Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag.
Detaillierte Rechnung
Ihre Wahlärztin bzw. Ihr Wahlarzt informiert Sie mit einer
detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichert
Ihnen damit gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.
Für die
Begleichung von Kosten für einen allfälligen Selbstbehalt oder für die
von den Krankenkassen nicht vergüteten Untersuchungen bzw.
Behandlungen ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert.
Derzeit arbeiten in Vorarlberg über 200 Ärzte und Ärztinnen in nahezu sämtlichen Fachbereichen in wahlärztlichen Ordinationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wahlärztin oder Ihren Wahlarzt.